Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sie gelten mit Annahme eines Angebotes des ISE-Immobilienbüro als anerkannt
Vorbemerkungen
1. Angebote
2. Unbefugte Weitergabe
3. Vorkenntnis
4. Entstehen des Provisionsanspruches
5. Folgegeschäft
6. Anwesenheit bei Vertragsabschluss
7. Fälligkeit des Provisionsanspruches
8. Provisionszusätze
9. Verhandlungen Dritter untereinander
10. Tätigwerden für Dritte
11. Unwirksamkeit
Vorbemerkungen
Meine Tätigkeit ist auf den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Meine Maklerprovision ist verdient, sofern
durch meine Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Wenn ich zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit meinen Auftraggebern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde
lege, so geschieht das in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen geschäftlichen Bestimmungen und unter strikter
Wahrnehmung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des
Geschäftsablaufes. Ich bin jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu meinen
Geschäftsbedingungen zu erteilen.
1. Angebote
Meine Angebote liegen die mir erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach besten Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und
unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche mir gegenüber sind mit
Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
2. Unbefugte Weitergabe
Meine Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen (auch auszugsweise) Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Eine Provision ist auch zu zahlen, wenn anstelle des Empfängers meine Angebote und Mitteilungen eine mit dieser
wirtschaftlich, arbeitsrechtlich oder familiär verbundene natürliche oder juristische Person einen Vertrag über das angebotene Objekt gemäß Pkt. 4 oder 5
dieser AGB abschließt.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, mir Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle
angefallen wäre. Schon die unbefugte Weitergabe von Adressen kann zu vollem Schadensersatzanspruch führen
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch mir nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, mir dies unverzüglich
(spätestens innerhalb von drei Werktagen, es gilt der Poststempel) unter Herkunftsangabe schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Andernfalls
ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen
4. Entstehen des Provisionsanspruch
Meine Provision ist verdient und mein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund meines Nachweises bzw. meiner Vermittlung ein Vertrag bezüglich des
von mir benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich
angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so ändert
dieses an meinem Provisionsanspruch nichts, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von mir angebotenen Geschäft wirtschaftlich gleichwertig
ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht oder die größeren Abweichungen als Ergebnis meiner
Vermittlungstätigkeit entstanden sind. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B., Kauf statt
Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Kauf bzw. Miete von Teilen statt des Ganzen oder umgekehrt).
Mein Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt,
wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu
vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht mir auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von mir vermittelten bzw.
nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen
6. Anwesenheit bei Vertragsabschluss
Bei Vertragsabschluss hat mir der Auftraggeber auf Verlangen die andere Vertragspartei bekannt zu geben. Ich habe Anspruch auf Anwesenheit bei
Vertragsabschluß, unabhängig davon ob der Provisionsanspruch nach Pkt. 4 oder 5 dieser AGB entstanden ist. Der Termin ist mir rechtzeitig mitzuteilen.
Auch habe ich Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden auch für den Fall, dass ich beim
Vertragsabschluss nicht anwesend war.
7. Fälligkeit des Provisionsanpsruches
Mein Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden
Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über Bundesbankdiskont fällig.
8. Provisionszusätze
An Maklerprovision sind zu zahlen:
a. Bei An- und Verkauf von Grundbesitz, Unternehmen und Beteiligungen an Grundbesitz oder Unternehmen von dem erzielten Gesamtkaufpreis und allen
damit in Verbindung stehenden
Nebenleistungen vom Käufer 7,14%, sofern nicht anders vereinbart.
b. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom
Erbbaurechtserwerber 6%.
c. Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 2% und bei Ausübung
dieser Rechte 3% vom Ausüber des Rechtes.
d. Vermietung und Verpachtung
bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer zwei Monatsmieten vom Mieter, Mindestgebühr
bei Vertragsdauer von über 5 Jahren 3% des Vertragwertes, maximal aus der Zehnjahresmiete
bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. Vormietvereinbarungen unabhängig vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter
eine weitere Monatsmiete
e. Bei Zwangsversteigerungen 7,14% des Zuschlagpreises vom Ersteigerer
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich inklusiv der Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
9. Verhandlungen Dritter untereinander
Sofern aufgrund meiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf meine Tätigkeit Bezug zu
nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist mir unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
10. Tätigwerden für Dritte
Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
11. Unwirksamkeit
Sollten Teile meiner Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle
eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen Bestimmungen.
Impressum
ISE - Immobilienbüro Sven Ebersbach
Zschachwitzer Str. 8b
01237 Dresden
Tel: 0351 3277996
Mobil: 0172 3425939
Fax: 0351 2509581
E-Mail: info@ise-dresden.de
Impressum / Pflichtangaben nach dem MDStV / TDG
Redaktionell verantwortlich:
Immobilienmakler Sven Ebersbach
USt.-Id. Nr.: DE506812431
St. Nr: 203/215/04826 - Finanzamt Dresden Süd
Erlaubnis zur Ausführung des Gewerbes nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) Außstellungsort: Dresden
Vertretungsberechtigter: Sven Ebersbach Berufsaufsichtsbehörde: Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt für Gewerbeangelegenheiten Handelsregister:
keine Handelsregisternummer: Berufskammer: IHK Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden
Tel. 0172/3425939
eMail: info@ise-dresden.de
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